Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, Angebote, und Leistungen auf https://www.soulandmedia.de/.
1.2  Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Selbstständigen und Unternehmern, gegenüber Verbrauchern werden keine Leistungen erbracht.
1.3  Vertragspartnerin ist: soul and media – Social Media Marketing, Leopoldstraße 2-8, c/o Denkwerk Herford, 32051 Herford, Deutschland („soul and media“).

2 Vertragsgegenstand / Vertragsschluss / Benutzerkonto

2.1  Zu den Leistungen, die soul and media anbietet, gehören, insbesondere
–  Social Media Beratung und Management,
–  Einzel-Instagram Coaching,
–  Veranstaltung von Workshops.
2.2  Die Leistungen werden schriftlich, in Textform oder über Kontakt- und Bestellformulare auf unseren Webseiten vereinbart und nach vereinbarten Terminen erbracht.
2.3  Die Angebote von soul and media sind grundsätzlich freibleibend und stellen lediglich die Aufforderung an Sie zur Auftragserteilung oder Bestellung dar. Erst durch Annahme des Auftrags bzw. der Bestellung mittels einer Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Sollten Sie als Kund:in nicht innerhalb von 7 Tagen eine Auftrags- bzw. Bestellbestätigung erhalten, ist die Auftragserteilung bzw. Bestellung nicht angenommen worden und damit auch kein Vertrag zustande gekommen.

3 Art und Umfang der Leistungen

3.1  soul and media erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung von Kund:innen bei der Vermarktung ihres Unternehmens im Bereich Social Media. Dazu gehören insbesondere Kick Off Workshop, Themen- und Hashtagrecherche, Redaktionsplanung, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten, Communitymanagement, Berichterstattung und Kennzahlenanalyse, Social Media Monitoring, Strategieermittlung sowie Vermittlung von Werbepartnerschaften und Kooperationen. Die Leistungen werden sowohl online als auch vor Ort in angemieteten Räumlichkeiten angeboten. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen werden in Absprache mit der Kund:in festgelegt und erbracht. Die Fristen in festgelegten Terminplänen sind einzuhalten.
3.2  Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Leistung nur durch die Kund:in persönlich bzw. durch die für den Workshop angemeldeten Teilnehmer:innen in Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar.
3.3  soul and media erbringt ihre Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Einen bestimmten Erfolg schuldet soul and media aber nicht. Insbesondere übernimmt soul and media keine Gewähr dafür, dass sich bei Kund:innen ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass Kund:innen ein bestimmtes Leistungsziel erreichen. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen der Kund:innen abhängig, auf den soulandmedia keinen Einfluss hat. Die vereinbarten Leistungen verstehen sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtungen entsprechend § 611 BGB.

4 Zahlungsbedingungen/ Zahlungsfristen / Verzug

4.1  Die Vergütung für unsere Leistungen wird im Einzelfall festgelegt.
4.2  Zahlungen sind, soweit nicht anders verabredet, innerhalb von 5 Tagen mit Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar und fällig. soul and media behält sich vor, eine Leistung ganz oder teilweise gegen Vorkasse durchzuführen.
4.3  Soweit keine pauschale Vergütung einschließlich Aufwendungsersatz vereinbart worden ist, werden erbrachte Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten separat zu einem Abrechnungssatz von 0,80 Euro je gefahrenen Kilometer abgerechnet.
4.4  Gerät die Kund:in mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist soul and media berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Verzugszinsen betragen für Unternehmer neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben vorbehalten. Unser Schadensersatzanspruch besteht mindestens in den Kosten der Rechtsverfolgung.
4.5  Im Falle des Verzugs des Kund:in ist soul and media zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird soul and media während des Verzugs der Kund:in nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.

5 Stornierung von Aufträgen

5.1  Eine Stornierung von Aufträgen seitens der Kund:in führt grundsätzlich nicht zur Befreiung ihrer vertraglichen Zahlungspflicht.
5.2  Kann ein Auftrag wegen nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt, Pandemie, Epidemie, plötzliche Krankheit, Unfall etc.) nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, kann die Kund:in vom Vertrag zurücktreten. Sie hat in diesem Fall die bereits erbrachten Aufwendungen und Leistungen von soul and media angemessen zu entschädigen.
5.3  Wird ein Auftrag seitens der Kund:in vor Vertragsbeginn storniert, hat die Kund:in durch die Auftragserteilung veranlassten Aufwendungen von soul and media zu ersetzen.
5.4 Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.

6 Mitwirkung der Kund:in

6.1  Die Kund:in wird den Gegenstand des Vertrags, insbesondere Art und Umfang der geschuldeten Leistung sowie Dauer der Leistungserbringung und Termine mit soul and media abstimmen und soul and media bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Sie wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen (Branding Farben, Logos, weitere Designelemente) und Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken und Videos) auf Servern und/oder Clouds, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen und dafür Sorge tragen, dass soul and media in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpartner mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen.
6.2  Die Kund:in wird Dateien online mit soul and media teilen, soweit dies zur Leistungserbringung durch soul and media erforderlich ist.
6.3  Die Kund:in wird selbst eine ordnungsgemäße Datensicherung sicherstellen. Im Einzelfall können weitere Mitwirkungspflichten des Kunden vereinbart werden.
6.5  Im Falle von Verstößen der Kund:in gegen ihre Mitwirkungspflichten verlängern sich etwaige von soul and media einzuhaltende Leistungsfristen um die durch den Verstoß verursachte Verzögerung. Zudem wird soul and media von ihrer Leistungspflicht frei, soweit ihr infolge der Mitwirkungspflichtverletzung und/oder hierdurch bedingte Verzögerungen ursprünglich eingeplante Ressourcen (Mittel, Personal) nicht mehr zur Verfügung stehen. Mehraufwände, die soul and media infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind dieser von dem Kunden in angemessener Höhe zu vergüten.

7 Kündigung

7.1  Die Laufzeit des Vertrages wird im Einzelfall bestimmt.
7.2  Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede der Vertragsparteien diesen mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
7.3  Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
7.4  Jede Kündigung bedarf der Textform.

8 Urheberrecht

8.1  Die Kund:in ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse von soul and media, insbesondere die im Rahmen eines Auftrages erstellten und geschaffenen Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texte (das „Material“) im Onlinebereich (WWW, E-Mail, Soziale Netzwerke und vergleichbare Netzwerke) zu nutzen. soul and media räumt der Kund:in das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Material ganz und teilweise beliebig oft zu nutzen und die unter Benutzung des Materials hergestellten Werbeinhalte ganz oder teilweise beliebig oft zum Abruf bereitzuhalten.
8.2  Die Kund:in ist insbesondere berechtigt, Materialien in ihren Arbeitsspeicher herunterzuladen, sie anzupassen und zu bearbeiten und im WWW, in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Netzwerken auf ihren eigenen Webseiten und ihren eigenen Social Media Profilen hochzuladen und zu veröffentlichen.
8.3  Sofern nichts anderes vereinbart, darf das Material durch nur eine Person genutzt werden (named user).
8.4  Eine weitergehende Vervielfältigung, Weiterübertragung oder sonstige Nutzungsgewähr für Dritte bedarf der vorherigen und ausdrücklichen Erlaubnis durch soul and media .
8.5  soul and media darf das Material für ihre Kundenakquisition als Referenz für ihre Arbeit im Bereich Social Media präsentieren und im Online-Bereich veröffentlichen. Jede weitere Nutzung für die Kundenakquisition ist mit der Kund:in abzusprechen.
8.6  Die in dieser Klausel 8 genannten Rechte an den Arbeitsergebnissen sind durch Zahlung des vollständigen Vergütung an soulandmedia (Eingang der Gutschrift auf dem Konto von soul and media ) abgegolten.

9 Garantie, Haftungsfreistellung

9.1 Bringt die Kund:in soul and media, Fotos, Grafiken und Videos („Werke“) zur Be- und Verarbeitung ein, sichert sie im Wege einer verschuldensunabhängigen Garantie zu, dass sie an den Werken die kommerziellen Verwertungsrechte, einschließlich der Rechte zur Online- Verwertung, besitzt.
9.2 Die Kund:in wird, von allen gegen soul and media erhobenen Ansprüche Dritter an den von ihr eingebrachten Werken einschließlich der Kosten einer etwaigen angemessenen Rechtsverteidigung freistellen und schadlos halten.

10 Gewährleistung

10.1  Unsere Mängel- und Schadensersatzhaftung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.2  Für Unternehmer gilt:
10.2.1  Wird unsere Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat soul and media dies zu vertreten, ist soul and media verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für die Kund:in innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge der Kund:in, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber soul and media erfolgt und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
10.2.2  Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Leistung aus von soul and media zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer von der Kund:in ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist die Kund:in berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat soul and media Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.

11 Mängel und Schadensersatzhaftung

11.1  Die Mängel- und Schadensersatzhaftung von soul and media bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
11.2  Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB) ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn soul and media haftet gemäß nachfolgenden Absätzen auf Schadensersatz.
11.3  soul and media haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer/in regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet sie jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
11.4  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12 Datenschutz

12.1 soul and media ist berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdenden Angaben über Kund:innen, ihre Vertreter, Angehörigen oder Mitarbeiter zu erheben, zu verarbeiten, insbesondere zu speichern, und zu nutzen. Dafür können im Zuge der Bearbeitung personenbezogene Angaben auch an (i) Dienstleister übermittelt werden, die die Daten für soul and media verarbeiten, (ii) an Dritte übermittelt werden, wenn die einschlägigen Datenschutzvorschriften über die internationale Datenübermittlung eingehalten werden.
12.2 Sofern Kund:innen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, wird soulandmedia in elektronischer Form (E-Mail, Zoom, Whatsapp) mit Kund:innen kommunizieren.

13 Erfüllungsort / Gerichtsstand/ Vertragssprache

13.1  Sofern Sie Kaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Bielefeld, Bundesrepublik Deutschland. soul and media ist jedoch berechtigt, Sie als Kaufmann auch bei jedem anderen Gericht zu verklagen, welches aufgrund der ZPO, der europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO) oder anderer Rechtsvorschriften und internationaler Übereinkommen zuständig ist.
13.2  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen soul and media und Ihnen aus diesem Vertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht am Sitz von soul and media, Bielefeld, Deutschland (deutsches Recht). Die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl bleiben unberührt.

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